Hero-Bild-Bundeshaus_Bern_CC_TAX-blog_3a-Einzahlungen.jpg

Ab 2025: Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a möglich

Ab dem 01.01.2025 tritt in der Schweiz eine bedeutende Änderung im Vorsorgesystem in Kraft: Die Möglichkeit, nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a vorzunehmen. In diesem Blogartikel beleuchten wir die Kernaspekte dieser Änderung und liefern konkrete Hinweise für Treuhänder und Finanzberaterinnen, wie sie ihre Kundschaft dazu kompetent beraten können.

Die konkreten Änderungen

Ab dem Steuerjahr 2026 können erstmals rückwirkend für 2025 Beiträge in die Säule 3a eingezahlt werden. Diese Möglichkeit richtet sich an in der Schweiz erwerbstätige Personen mit Beitragslücken in ihrer gebundenen Selbstvorsorge. Für Treuhänder und Finanzberaterinnen ergeben sich hier neue Beratungsansätze, insbesondere bei der Analyse und Planung der Altersvorsorge ihrer Kunden.

Konkret sind folgende Punkte zu beachten:

1. Rückwirkende Einkäufe
Beiträge können bis zu zehn Jahre rückwirkend eingezahlt werden, sofern für die betreffenden Jahre keine oder nur Teilbeträge eingezahlt wurden.


2. Maximale Beträge

Pro Jahr ist ein Einkauf in Höhe des sogenannten «kleinen Beitrages» möglich (aktuell in den Jahren 2025 und 2026: 7'258 CHF).


3. Voraussetzungen 

Die Person muss im Jahr der nachträglich eingezahlten Beiträge AHV-pflichtig erwerbstätig gewesen sein. Ein Einkauf setzt voraus, dass der ordentliche Jahresbeitrag im betreffenden Jahr vollständig entrichtet wurde.

4. Steuerliche Abzugsfähigkeit
Die rückwirkenden Einkäufe sind vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar.


5. Planung und Dokumentation
Mehrere Lücken können innerhalb eines Jahres geschlossen werden, jedoch nicht über den jährlichen Höchstbetrag hinaus. Eine sorgfältige Planung ist essenziell, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Content-Bild-Bundeshaus_Bern_CC_TAX-blog_3a-Einzahlungen.jpg

Wichtigste Fragen und Antworten

Ab wann und wie lange zurück sind Einkäufe in die Säule 3a möglich?

Einkäufe sind ab 2026 längstens 10 Jahre rückwirkend zulässig. Sie sind allerdings nur möglich für Beitragslücken, die nach Inkrafttreten der Vorlage (per 1.1.2025) entstehen. Zum ersten Mal kann daher im Steuerjahr 2026 ein Einkauf für eine Beitragslücke aus 2025 gemacht werden.

 

Welches sind die wichtigsten Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Einkauf in die 3. Säule erfolgen kann?

Die Person muss sowohl im Jahr, in dem sie den Einkauf vornimmt, als auch im Jahr, für das sie eine Beitragslücke ausgleicht, das Recht haben bzw. gehabt haben, in die Säule 3a einzuzahlen. Sie muss also in diesen Jahren über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügen bzw. verfügt haben. Zudem muss im Einkaufsjahr der maximale Beitrag (2026: 7'258.- CHF) in die Säule 3a eingezahlt werden.

Fazit

Die Einführung von nachträglichen Einkäufen in die Säule 3a ab 2025 bietet Sparern finanzielle Optimierungsmöglichkeiten. Treuhänderinnen und Finanzberater können ihre Kunden dabei unterstützen, Beitragslücken gezielt zu schliessen und steuerliche Vorteile zu nutzen. Eine sorgfältige Planung und eine individuelle Beratung sind dabei unerlässlich, um das volle Potenzial dieser neuen Regelung auszuschöpfen.

Trotz der neuen Möglichkeiten sind auch administrative Hürden und Einschränkungen zu berücksichtigen. Eine fundierte Beratung kann helfen, diese Hürden zu meistern und die Vorteile optimal zu nutzen. Damit wird nicht nur die Kundenzufriedenheit gesteigert, sondern auch die Rolle des Beraters als vertrauensvoller Experte gestärkt.

Rene-Britschgi.jpg

Kontaktieren
Sie uns jetzt

 

René Britschgi

Head of Sales TaxWare
+41 79 208 89 62
r.britschgi@taxware.ch